Gemeindevorstand

Die Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom Gemeinderat gewählt. Dabei ist gemäß Art. 117 Abs. 5 B-VG das Proporzsystem zu beachten, es haben also grundsätzlich alle im Gemeinderat vertretenen Parteien das Recht auf anteilige Vertretung im Gemeindevorstand. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstands wird allerdings durch die Gemeindeordnung vorgegeben und ist im Allgemeinen an die Anzahl der Mitglieder des Gemeinderats geknüpft.

In St.Aegyd am Neuwalde beteht der Gemeindevorstand aus 6 Mitgliedern 
 und dem Bürgermeister als Vorsitzenden.

Aufgrund der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 28.02.2020 setzt sich der Gemeindevorstand in folgendem politischen Verhältnis zusammen:

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Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeindevorstand hat jedoch KEIN Stimmrecht im Gemeindevorstand.

Üblicherweise ist der Gemeindevorstand für die Vorberatung von Angelegenheiten zuständig, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen. Daneben ist ein Katalog von weiteren Aufgaben dem Gemeindevorstand übertragen.

Der Gemeindevorstand besteht im Detail aus folgenden Mitgliedern

Vorsitzender

Rudolf Pfeffer
Kontaktdaten von Bürgermeister Karl Oysmüller
Bürgermeister
Bürgermeister Karl Oysmüller
SPÖ
1. OG
Kirchenplatz 2
Schulwart
Tel: +43 2768 2290
Mobil: +43 664 59 30 922
Fax: +43 2768 2290 10
karl.oysmueller@staegyd.at

Der Bürgermeister wird aus der Mitte der Gemeinderäte vom Gemeinderat gewählt.

Der Bürgermeister ist das geschäftsführende Organ der Gemeinde und sorgt insbesondere für die Ausführung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Er besorgt die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde im Rahmen der Weisungen von Bund und Ländern.

Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt seine Gemeinde auch nach außen. Der Bürgermeister ist neben den Aufgaben als Fundbehörde, Meldebehörde, Baubehörde, usw. auch der Vorsitzende des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Ihm obliegt auch die laufende Verwaltung sowie die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.