Der Landtag von Niederösterreich ist der Landtag des österreichischen Bundeslandes Niederösterreich. Er übt die Landesgesetzgebung aus (Legislative). Der Sitz des Landtages ist in St. Pölten im Landhausviertel.
Der niederösterreichische Landtag setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird nach der NÖ Landtagswahlordnung 1992. In Niederösterreich gibt es 21 Wahlkreise, die den politischen Bezirken entsprechen. Die Statutarstädte gehören dabei dem gleichnamigen bzw. umgebenden Bezirk an. Die Anzahl der Abgeordneten entspricht den Einwohnerzahlen.
Um das passive Wahlrecht zu erhalten, muss ein Kandidat das 18. Lebensjahr (spätestens am Tag der Wahl) vollendet und mindestens 50 Zustimmungserklärungen haben. Nominiert wird er von einer politischen Partei. Für den Einzug in den Landtag muss eine Partei die Vier-Prozent-Hürde erreichen oder in einem Wahlkreis ein Mandat erlangen.
Bis zu den niederösterreichischen Landtagswahlen 2018 war es üblich, dass auch Personen mit lediglich einem Zweitwohnsitz in Niederösterreich stimmberechtigt waren. Geregelt hat dies das 1985 ausgegebene Landesgesetz über die Landesbürgerschaft die zur Wahlberechtigung einen ordentlichen Wohnsitz voraussetzte. Dieser ordentliche Wohnsitz war in der Landtagswahlordnung allerdings so definiert, dass die Begründung oder das Bestehen eines ordentlichen Wohnsitzes in einem anderen Bundesland einem oder mehrerer ordentlicher Wohnsitze in Niederösterreich nicht entgegen steht. Die Aufhebung des Gesetzes über die Landesbürgerschaft ist mit 1. Juni 2022 in Kraft getreten was dazu führte, dass nur noch Personen wahlberechtigt sind, die in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich den Hauptwohnsitz haben beziehungsweise als Auslandsniederösterreicher in der Landes-Wählerevidenz eingetragen sind. Dies führte dazu, dass zu den niederösterreichischen Landtagswahlen 2023 über 90.000 Zweitwohnsitzer in Niederösterreich ihre Stimmberechtigung verloren haben.