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Pilgern durch St. Aegyd
Traisental-Radweg
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Die Wasserstände in den Fließgewässern des Bezirks Lilienfeld sind derzeit nach wie vor sehr niedrig. Die anhaltende Wasserknappheit stellt insbesondere für die Gewässerökologie eine problematische Situation dar.
Die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld weist daher darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern ausschließlich auf Grundlage einer aufrechten wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 9 Wasserrechtsgesetz 1959 zulässig sind.
Immer wieder werden unerlaubte Wasserentnahmen, insbesondere mit Pumpen zur Bewässerung, festgestellt. Gerade bei den derzeit niedrigen Wasserständen kann jede zusätzliche Entnahme die Situation für die Gewässer und ihre Lebewesen weiter verschärfen. Zudem stellen konsenslose Wasserentnahmen einen Verwaltungsstraftatbestand dar und können mit einer Geldstrafe von bis zu 14.530 Euro geahndet werden.
Der gesetzlich zulässige Gemeingebrauch an Gewässern bleibt davon selbstverständlich unberührt. Dazu zählen beispielsweise Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen sowie das Schöpfen von Wasser mit der Hand.
Unser Appell
Bitte verzichten Sie angesichts der derzeit angespannten Situation auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen und helfen Sie mit, unsere Gewässer und deren Ökosysteme bestmöglich zu schützen.
Jeder Liter Wasser, der dem Gewässer entnommen wird, fehlt im Gerinne.
Die Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde ersucht um Beachtung und bedankt sich für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
21.08.2026
© by Mario Winkler
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